Günstiges Grundstück zur Miete
statt zum Kauf
Für viele Normalverdiener ist der Traum vom Eigenheim in weiter Ferne. Die hohen Grundstückspreise sind unter anderem ein Grund dafür. Als Alternative zum Kauf eines teuren Grundstücks gibt es Häuser auf einem Erbbauland. Der neue Eigentümer erwirbt hierbei die Immobilie ohne Grundstück. Letzteres wird sozusagen über einen längeren Zeitraum gemietet.
Dauerhafte Grundstücks-Miete
Zum Kauf einer Immobilie kommen jedes Jahr in der Regel drei bis fünf Prozent Pacht für das Grundstück dazu. Bei Erbbauverträgen sind Laufzeiten über 99 Jahre üblich, allerdings gibt es auch kürzere Laufzeiten. Ob man eine Immobilie auf Erbbauland kaufen sollte, ist von vielen Faktoren abhängig. Ein wichtiger Faktor ist, dass sich der Zins am sogenannten Bodenwert orientiert. Damit kann er durch Wertsicherungsklauseln steigen. Je nach Vertrag darf der Zins vom Erbbaurechtsgeber nur alle drei bis zehn Jahre angepasst werden.
Ein gekauftes Grundstück ist eine langfristige Geldanlage, da es ungefähr nach 20 bis 30 Jahren abbezahlt ist. Die Kosten bei einem Erbbauvertrag laufen die komplette Laufzeit über weiter. Das heißt diejenigen, die es sich leisten können, sind mit dem Kauf eines Grundstücks oft bessergestellt. Für Menschen mit geringerem Einkommen ist ein Erbbauland oft die einzige Möglichkeit, sich eine eigene Immobilie leisten zu können.
Der Vertrag sollte immer genauestens durchgelesen werden: oft haben die Immobilienbesitzer mehr Pflichten gegenüber den Erbbaugebern oder weniger Mitspracherecht als gedacht.
Nachteile bei der Finanzierung
Skeptik macht sich bei Banken breit, wenn eine Immobilie mit einem Erbbaugrundstück finanziert werden muss. Es liegt daran, dass der Verkehrswert einer Immobilie auf Pachtgrund geringer ist, als der eines vergleichbaren Hauses mit Grundstück. Zudem haben Erbbaurechtgeber je nach Vertrag Ansprüche an die Immobilien.
Bei Beantragung eines Kredits muss darauf geachtet werden, dass der Wert des Objekts über dem Fremdkapitalbedarf liegt. Ein weiterer Faktor ist eine ausreichende Laufzeit: beim Kauf einer Immobilie mit bestehendem Erbbauvertrag wird die Restlaufzeit des Vorbesitzers übernommen. Restlaufzeiten unter 40 Jahren bringen Schwierigkeiten mit der Bank und beim Weiterverkauf.
Nach Ablauf des Erbbauvertrages
Wenn der Erbbauvertrag ausläuft, erlischt in der Regel auch das Erbbaurecht. Das gemietete Grundstück fällt gemeinsam mit der Immobilie an den Erbbaugeber zurück. Der Hauseigentümer hat nur Anspruch auf eine Entschädigung für das Haus. Diese ist im Vertrag festgelegt und sollte mindestens bei zwei Dritteln des Marktwerts liegen.
Kommunen und Kirchen lassen sich oft darauf ein, den Erbbauvertrag zu verlängern. Wenn der Erbbaugeber das Grundstück nach Ende des Vertrages verkaufen möchte, hat man als Hauseigentümer, durch das Festlegen eines Verkaufsrecht im Vertrag, Chancen auf einen erfolgreichen Kaufabschluss.