Ihre Grundstücke sind gefragt
wir suchen privilegierte Flächen für Freiflächenphotovoltaik
Sie besitzen eine ungenutzte Freifläche, die Sie gerne verpachten wollen?
Dann sind Sie genau richtig bei uns!
Viele Grundstücke erwirtschaften nur geringe Erträge, duch mangelnder Bodenqualität oder haben einen geringen wirtschaftlichen Nutzen.
Genau diese Flächen eignen sich optimal für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien.
Einfach und unkompliziert können Sie ein passives Einkommen generieren. Ein neues Standbein aufbauen, das Ihnen eine finanzielle Sicherheit bietet.
So funktioniert´s – Step by Step together
1. Sie bieten Ihre Fläche an
2. Projektierung
3. Pachtbeginn
4. Pachtende
Die Verbesserung der Biodiversität durch Kooperationen mit Imkern, integrierte Ausgleichsflächen sowie extensive landwirtschaftliche Nutzung liegt uns am Herzen. Lassen Sie uns gemeinsam einen Beitrag zu Klimaschutz leisten.
Sie wollen mehr erfahren?
Treten Sie jetzt unverbindlich mit uns in Kontakt – wir beraten Sie umfassend
Was bedeutet “priveligiertes Grundstück”?
Bei jedem Bauvorhaben im Außenbereich sollten Experten konsultiert werden, um zwei entscheidende Fragen zu klären: Ist das Gebiet tatsächlich als Außenbereich klassifiziert, und inwieweit erfüllt das geplante Bauvorhaben die Voraussetzungen für eine Privilegierung?
Um als privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich zu gelten, müssen die Anforderungen gemäß §35 BauGB erfüllt sein. Die Behörden prüfen und bewerten diese Kriterien.
Folgende Fragen gilt es dabei zu beachten:
- Handelt es sich um eine Landwirtschaft, die der Primärproduktion dient, wie Weide- und Wiesenwirtschaft oder Ackerbau?
- Hat das Vorhaben einen funktionalen Bezug zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung, wie erforderliche Lagerflächen, Wirtschaftseinrichtungen und landwirtschaftliche Geräte?
- Nimmt das Vorhaben nur einen kleinen Teil der Betriebsfläche ein und hat langfristigen Zugriff auf ausreichend umfangreiche Flächen?
- Verfügt der Betriebsleiter über die erforderliche Qualifikation in Bezug auf das Bauvorhaben?
- Kann die Absicht zur Gewinnerzielung nachgewiesen werden, beispielsweise durch Geschäftsabschlüsse oder Gutachten eines Betriebsberaters?